Was Ihnen der Grad der Behinderung bei Diabetes bringen kann
Der Alltag mit Diabetes ist herausfordernd – das wissen Sie selbst am besten. Die Einschränkungen betreffen nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch die Arbeit und das gesellschaftliche Leben. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihren Grad der Behinderung (GdB) ermitteln zu lassen? Um Benachteiligungen im Privat- und Berufsleben auszugleichen, stehen Ihnen mit einem festgestellten GdB oder einem Schwerbehindertenausweis zahlreiche Nachteilsausgleiche zu. Je nachdem, wie stark die Erkrankung Ihr Leben beeinflusst, können Sie besondere Hilfen, Vergünstigungen und Rechte erhalten.1
Was bedeutet der „Grad der Behinderung (GdB)“
Bei der Feststellung einer Behinderung wird der Grad der Behinderung einer Person ermittelt. Dieser sagt aus, wie schwer die Beeinträchtigungen sind und wie sehr diese die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stören. Er trifft jedoch keine Aussage über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Der Grad der Behinderung bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes hängt von der Therapieform und den Auswirkungen auf das tägliche Leben ab. Er ist in Zehnerschritte von 20 bis 100 unterteilt.
- GdB 20: Die Therapie birgt das Risiko einer Unterzuckerung (Hypoglykämie), und der Alltag ist durch die Erkrankung beeinträchtigt.
- GdB 30 bis 40: Die betroffene Person muss mindestens einmal täglich eigenständig den Blutzucker kontrollieren und dokumentieren. Zusätzlich bestehen weitere Einschränkungen im Alltag.
- GdB 50: Es sind täglich mindestens vier Insulininjektionen (oder Insulingaben über eine Insulinpumpe) erforderlich. Die Lebensführung ist durch die Erkrankung erheblich beeinträchtigt.5,6
Liegt ein besonders schwer zu regulierender Stoffwechsel vor oder treten zusätzliche Funktionsstörungen wie beispielsweise ein diabetischer Fuß oder Nervenschäden auf, kann ein höherer GdB angesetzt werden. Ab einem Behinderungsgrad von 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Welche Merkzeichen für Arten der Behinderung gibt es?
Die Umstände im Alltag werden bei Diabetikerinnen und Diabetiker individuell bewertet. Um die Art der Behinderung zu bezeichnen, gibt es Merkzeichen:1,2
- Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung – zum Beispiel wegen Polyneuropathien, diabetischem Fußsyndrom oder Durchblutungsstörungen
- Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung – Fortbewegung (fast) nur im Rollstuhl
- Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit
- Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit, beispielsweise bei diabetischer Retinopathie
- Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit
- Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag1,2
Welche Vorteile bringt es, den Grad der Behinderung festzustellen?
Auch wenn es Überwindung kosten kann, einen GdB-Antrag zu stellen, lohnt sich ein Blick auf die Vorteile. Je nach Behinderungsgrad gibt es viele Nachteilsausgleiche:
- Ausbildung, Studium, Arbeitsleben: zum Beispiel erhöhter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, längere BAföG-Zahlungen während des Studiums, Freistellung von Mehrarbeit, Steuervergünstigungen
- Mobilität: zum Beispiel Zuschuss beim Erwerb des Führerscheins, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer und der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs („Schwerbehindertenticket“), Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkausweis für Behindertenparkplätze, Bezuschussung von Fahrzeugumbauten, Fahrdienstangebote (regional)
- Tägliches Leben: zum Beispiel Eintrittsermäßigungen in Museum, Kino oder Theater, Vergünstigung beim Telefonanschluss, bei Schwimmbädern oder Sportvereinen, Hilfe bei der Anpassung des Wohnraums, Befreiung von Rundfunkgebühren (GEZ), kostenloser Eintritt für Begleitpersonen bei Veranstaltungen (regional)1,3
Wie und wo beantrage ich einen GdB- oder Schwerbehindertenausweis?
Die Beantragung erfolgt über spezielle Formulare der Versorgungsämter. Sie können den Antrag selbst stellen oder eine Vertrauensperson wie einen Rechtsbeistand beauftragen. Folgende Schritte sind erforderlich:
- Beratung: Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam über die Feststellung einer Behinderung und entbinden Sie den Antragsteller von der Schweigepflicht.
- Dokumente sammeln: Wichtige Unterlagen wie ärztliche Befunde, Gutachten, Krankenhaus- oder Reha-Dokumente sowie Sozialleistungsanträge zusammenstellen.
- Antrag ausfüllen: Formular Ihres Bundeslandes ausfüllen und beim Versorgungsamt einreichen.4
Referenzen
- Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V. Projekt REHADAT. Rehadat Wissen Ausgabe 13. https://www.rehadat-wissen.de/ausgaben/13-darmerkrankung/#chapter-4 Abgerufen: 24.10.2024
- Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis; https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-2212#Sondermerkzeichen%20im%20Schwerbehindertenausweis Abgerufen: 24.10.2024
- web care LBJ GmbH. Grad der Behinderung. https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/grad-der-behinderung/ Abgerufen: 24.10.2024
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2024. Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis.html Abgerufen: 24.10.2024
- Diabetes und Schwerbehinderung. https://www.betanet.de/diabetes-schwerbehinderung.html Abgerufen: 23.1.2025
- diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Informationen zum Schwerbehindertenausweis. https://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/schwerbehindertenausweis Abgerufen: 23.01.2025
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