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Daraprim 25 mg

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  • PZN / EAN
    01161113 / 4150011611132
  • Darreichung
    Tabletten
  • Marke
    Daraprim
  • Hersteller
    GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Produktdetails & Pflichtangaben

verschreibungspflichtiges Arzneimittel
Wirkstoffe & Hilfsstoffe

Wirkstoffe

  • 25 mg Pyrimethamin

Hilfsstoffe

  • Magnesium stearat
  • Maisstärke-Hydrolysat
  • Maisstärke
  • Lactose-1-Wasser
  • Docusat natrium
Weitere Produktinformationen

Daraprim 25 mg

Daraprim ist ein Arzneimittel (Antibiotikum) zur Behandlung von Infektionen mit Protozoen (tierische Einzeller).

Daraprim wird immer in Kombination mit einem zusammen wirkenden Arzneimittel (einem Antibiotikum, z. B. Sulfadiazin) angewendet zur Behandlung der Toxoplasmose (Erkrankung hervorgerufen durch Toxoplasmen [Protozoen]), einschließlich Augeninfektionen und angeborener (kongenitaler) Infektionen sowie zur Behandlung der Toxoplasmose bei Patienten mit einer Immunschwäche.

Daraprim soll nicht als alleinige Behandlung eingesetzt werden.

Zusammensetzung:

Der Wirkstoff ist: Pyrimethamin.
1 Tablette enthält 25 mg Pyrimethamin.

- Die sonstigen Bestandteile sind: Lactose-Monohydrat, Maisstärke, Maisstärkehydrolysat, Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Docusat-Natrium.

Anwendung:

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis beträgt:

Dosierung

Soweit nicht anders verordnet, wird zur Behandlung der Toxoplasmose Daraprim zusammen mit Sulfadiazin oder einem anderen geeigneten Antibiotikum nach dem Behandlungsschema gegeben ( siehe Beipackzettel).

Da Daraprim gemäß des Anwendungsgebiets in Kombination mit einem weiteren Arzneimittel einzunehmen ist, ist die Produktinformation dieses Arzneimittels zu berücksichtigen.

Aufbewahrung:

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

In der Originalverpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.

Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur gegen Vorlage eines Originalrezepts abgegeben werden. Scannen Sie dafür einfach Ihr E-Rezept oder schicken Sie uns Ihr herkömmliches Rezept per Post zu.

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