Die Einführung des E-Rezeptes in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung.

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Zusammenfassung
Sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) als auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) konnten bereits Fortschritte in der Einführung des E-Rezepts verzeichnen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Privatversicherte sollen bereits seit Mitte 2023 profitieren können, allerdings haben noch nicht alle privaten Krankenkassen auf das elektronische Verfahren umgestellt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen war die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes klar geregelt – sowohl in Bezug auf den Zeitpunkt der Einführung, als auch in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die technische Umsetzung. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept nun für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Privat Versicherte konnten bereits ab Mitte 2023 von den Vorteilen des E-Rezeptes profitieren.
Das E-Rezept bei gesetzlich Versicherten
Gesetzlich Versicherte sowie gesetzlich versicherte Selbstzahler können seit 2023 entscheiden, wie sie ihr E-Rezept erhalten wollen. Personen, die kein Smartphone besitzen, erhalten in der Arztpraxis die Zugangsdaten zu ihrem E-Rezept als Papierausdruck ausgehändigt. Mit diesem können sie bei der Apotheke ihrer Wahl die entsprechende Verordnung einlösen.
Versicherte mit Smartphone erhalten über die gematik App Zugang zum E-Rezept und können es so verwalten. Alternativ können sie das E-Rezept vor Ort oder online auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dies funktioniert entweder über das Kartenlesegerät in der niedergelassenen Apotheke oder über das Smartphone zum Beispiel mittels der Shop Apotheken App. Hierzu wird eine Technik namens CardLink verwendet, die das Smartphone mit dem jeweiligen Konnektor der vor-Ort- oder Online-Apotheke verbindet. Haben die Anwendenden eine Wunschapotheke, ist es möglich, das E-Rezept digital an diese weiterzuleiten und so das Medikament zu reservieren. Ist es dort gerade nicht vorrätig, lässt sich das Medikament über die App bestellen oder bei einer anderen Apotheke die Verfügbarkeit erfragen. Eine weitere Methode ist das Einlösen des E-Rezepts mit dem Papierausdruck. Hiermit können Versicherte das E-Rezept in einer Vor-Ort oder Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Das E-Rezept bei privat Versicherten
Privat versicherte Personen können ein E-Rezept nur einlösen, sofern die Krankenversicherung bereits eine „digitale Identität“ in Form einer GesundheitsID und einen „Online Check-in“ anbietet. Beim Online Check-in handelt es sich um ein smartphonebasiertes, sicheres Verfahren, mit dem Arztpraxen die Krankenversichertennummer und Stammdaten des Versicherten nach erfolgreichem Login abrufen können. Zusätzlich benötigen sie die E-Rezept App der gematik und eine individuelle PKV-App.
So konnte bereits im September 2023 erstmalig ein E-Rezept erfolgreich über eine private Krankenversicherung ausgestellt und eingelöst werden.
Folgeverordnungen: Nur in Ausnahmesituationen auf Papier
Nach einem Telefonat mit der erkrankten Person, die sich in Behandlung befindet oder im Rahmen einer Videosprechstunde, kann die Ärztin oder der Arzt ein digitales Folgerezept oder eine -verordnung ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein persönlicher Kontakt mindestens einmal in sechs Quartalen.
Das gleiche gilt für postalisch versendete Folgerezepte und –verordnungen. Diese darf die ärztliche Praxis in Ausnahmesituationen auf Papier ausstellen, wenn den Versicherten die technischen Mittel wie ein Smartphone nicht zur Verfügung stehen. Die Portokosten lassen sich über die Gebührenverordnung für Ärztinnen und Ärzte abrechnen.
E-Rezept: Auch privat Versicherte sollen profitieren
E-Health-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept sind Teil der Telematikinfrastruktur (TI) – dem Grundstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diese hat die Optimierung der Gesundheitsversorgung zum Ziel und wird von der gematik konzeptioniert, eingeführt und betrieben. Wie bereits erwähnt sind die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung klar vorgegeben und geregelt. Für privat Versicherte ist die Nutzung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (ePA) vorerst freiwillig.
Erste private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten jedoch die Nutzung des E-Rezepts bereits an. Weitere sollen im Laufe des Jahres 2024 folgen.
Fazit
Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Einführung des E-Rezepts für gesetzlich und privat Versicherte viele Vorteile gegenüber des früheren Papierrezeptes mit sich bringt. Es ist zu hoffen, dass immer mehr private Krankenversicherungen dem Beispiel der bereits umgestellten Krankenkassen folgen und so ihren Versicherten die Nutzung des E-Rezepts ermöglichen.
Veröffentlicht am: 06.07.2021
Letzte Aktualisierung: 23.07.2024
Quellen
[1] Bundesministerium für Gesundheit. Elektronisches Rezept (E-Rezept) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
[2] abrechnungsstelle.com. E-Rezept für Privatpatienten: Das sollten Sie als Arzt beachten! https://abrechnungsstelle.com/e-rezept/
[3] PKV. Online Check-in in der Praxis: Entdecken Sie den neuen Service für Ihre Privatversicherten https://www.pkv.de/wissen/versorgung/digitale-medizin/informationen-fuer-aerzte/online-check-in-in-der-arztpraxis/
[4] PKV. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Nutzen der Versicherten vorantreiben. https://www.pkv.de/positionen/digitalisierung/
[5] gematik. Funktioniert das E-Rezept auch für Privatpatientinnen und -patienten? https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
[6] gematik. Pressemitteilung https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-erfolgreich-eingeloest-erstes-e-rezept-fuer-privatversicherte