Notfalldaten – Mit der eGK digital immer dabei

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Wichtige Informationen im Notfall schnell abrufbar
Bei einem Notfall alle relevanten Gesundheitsdaten vorweisen können – besonders für Menschen mit Vorerkrankungen kann dies im Fall der Fälle entscheidend sein. Dank des Chips auf der elektronischen Gesundheitskarte ist dies seit ein paar Jahren möglich. Bei der hausärztlichen Praxis können gesetzlich Versicherte einen Datensatz anlegen lassen, der im Falle eines Unfalls dem Notfallteam alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.
Nicht immer läuft das Leben nach Plan. Manchmal kommt es zu Unfällen, die einen Notfall darstellen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass alle benötigten Informationen schnell abrufbar sind – vor allem, wenn Menschen nach einem solchen Ereignis nicht ansprechbar sind.
Wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind, muss das notärztliche Team wissen, ob bei einer verletzten und nicht ansprechbaren Person Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus bestehen und deshalb eine dauerhafte Medikation benötigt wird. Diese Informationen und auch jene über mögliche Allergien sind relevant, um den Gesundheitszustand nicht zu verschlimmern und um im Fall einer Operation rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen treffen zu können. Hier hilft ein Notfalldatensatz, der auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert ist.
eGK – Funktion für den Notfall sinnvoll erweitern
In Deutschland besitzen alle gesetzlich krankenversicherten Menschen eine elektronische Gesundheitskarte, die sie in der Regel mit anderen wichtigen Karten wie dem Personalausweis oder der EC-Karte mit sich führen. Auf der eGK sind die aktuellen Versichertendaten gespeichert: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Versicherungsnummer und -status sowie das Datum des Versicherungsbeginns bei der Krankenkasse.
Seit Herbst 2020 ist es möglich, persönliche Notfalldaten auf der eGK zu speichern. Für Patientinnen und Patienten ist dies nicht verpflichtend – vor allem Personen mit Vorerkrankungen können davon aber profitieren. Im Notfall darf das behandelnde ärztliche Personal die medizinischen Notfalldaten ohne Eingabe einer Sicherheits-PIN auslesen, so dass eine schnelle Versorgung ohne Umstände möglich ist.
Weitere, eventuell für einen Notfall wichtige Informationen wie Blutwerte oder der Verlauf früherer Behandlungen finden sich hier in der Regel jedoch nicht. Diese sind meist bei den behandelnden ärztlichen Praxen digital in der praxiseigenen Patientenakte hinterlegt. Da Anfang 2025 alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, werden die Notfalldaten dann von der eGK auf die ePA übertragen.
Gut zu wissen:
Die elektronische Patientenakte soll allen gesetzlich Versicherten ab 2025 bereitgestellt werden. Diejenigen, die die ePA nicht nutzen möchten können widersprechen (Opt-Out). Ziel ist es, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden, Patienten und Patientinnen sowie Ärzte und Ärztinnen zu entlasten.
Ein rundes Paket: Das Notfalldatenmanagement
Um für den Notfall gewappnet zu sein, ist das Notfalldatenmanagement (NFMG) sinnvoll. Für dieses lassen sich auf der eGK zwei Datensätze anlegen:
- Der Notfalldatensatz (NFD)
- Der Datensatz persönliche Erklärungen (DPE)
Anders als die ePA sind beide Datensätze in Notfällen für jedes medizinische Personal ohne PIN-Eingabe einsehbar, das gilt auch für psychotherapeutisch Behandelnde und Mitarbeitende in der Apotheke.

Der Notfalldatensatz besteht aus Informationen zu folgenden notfallrelevanten Daten:
- (Chronische) Vorerkrankungen und wichtige frühere Operationen
- (Regelmäßig) eingenommene Medikamente
- Allergien
- Unverträglichkeiten
- Hinweis auf eine Schwangerschaft oder Implantaten
- Telefonnummern wichtiger Kontaktpersonen, die im Notfall benachrichtig werden sollen
- Die zuständige hausärztliche Praxis
Jede versicherte Person kann sich diesen Datensatz anlegen lassen. Einen besonderen Anspruch darauf haben aber alle, die
- schwanger sind,
- mit seltenen Erkrankungen leben,
- mehrfach vorerkrankt sind und mehrere Medikamente einnehmen,
- Erkrankungen haben, zum Beispiel Diabetes mellitus oder Vorhofflimmern, die es besonders in einem Notfall zu berücksichtigen gilt.

Den Notfalldatensatz können nur Ärztinnen oder Ärzte anlegen, die eine umfassende Kenntnis über die verschiedenen Befunde, Diagnosen und Medikamente der Menschen in ihrer Behandlung haben. Jedoch können alle anderen Angehörigen eines Gesundheitsberufes diesen Datensatz aktualisieren, wenn dies nötig ist. Der Notfalldatensatz liegt zudem im IT-System der ärztlichen Praxis vor.
Komplett wird das Notfalldatenmanagement mit dem Datensatz persönliche Erklärungen. Hier lassen sich Informationen dazu festhalten, ob ein (digitaler) Organ- oder Gewebespendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht mit Informationen zu einer etwaigen betreuenden Person vorliegt und an welchem Ort diese Unterlagen zu finden sind.
Der Zugriff auf die Informationen im Notfalldatensatz ist nur im tatsächlichen Notfall erlaubt – daher wird zur Sicherheit eine bestimmte Anzahl an Zugriffen dokumentiert. Der Notfalldatensatz lässt sich individuell mit einer PIN schützen. Doch auch dann erhält das Notfallteam Zugang zu den wichtigen Daten, zum Beispiel wenn eine Person nicht ansprechbar ist oder die notwendigen Angaben aufgrund von Sprachstörungen und Gedächtniseinbußen nicht erbringen kann.
Fazit
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Vorerkrankungen stellt der Notfalldatensatz auf der eGK als eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) eine sinnvolle Vorsorge für den Notfall dar. Denn dadurch ist das Notfallteam in der Lage, eventuell vorhandene Erkrankungen zu berücksichtigen und so die richtigen medizinischen Entscheidungen zu treffen. Doch auch für gesunde Menschen ist es sinnvoll, einen Notfalldatensatz anlegen zu lassen, wenn sie beispielsweise Allergien und Wirkstoffunverträglichkeiten haben.
Veröffentlicht am: 29.10.2024
Aktualisiert am: 21.11.2024
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Quellen
[1] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Notfalldatenmanagement. Anwendungen in der TI. https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_NFDM.pdf
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Notfalldatenmanagement (NFMG). https://www.kbv.de/html/nfdm.php
[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Elektronische Patientenakte. https://www.kbv.de/html/epa.php
[4] gematik. Notfalldaten: Einfach da, wenn es drauf ankommt. https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten
[5] Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Elektronische Gesundheitskarte. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-gesundheitskarte.html
[6] Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Notfalldaten. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/n/notfalldaten.html
[7] Bundesärztekammer (BÄK). Notfalldatenmanagement. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/nfdm