Was ist die elektronische Patientenakte?

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Wie die ePA funktioniert und was Versicherte darüber wissen sollten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine elektronische, patientengeführte Akte, in der Patientinnen und Patienten künftig lebenslang ihre gesundheitsbezogenen Daten speichern und verwalten können. Sie soll einen Austausch der Dokumente und Informationen zwischen allen an einer Behandlung Beteiligten ermöglichen.
Was sind die Vorteile und wie funktioniert die ePA?
Die elektronische Patientenakte ist patientengeführt, was bedeutet, dass die Patientinnen und Patienten entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden und wer auf welche Daten darin zugreifen darf. Erteilen sie die entsprechenden Rechte, können Heilberufsangehörige, also Ärztinnen und Ärzte sowie entsprechende Fachkräfte in Apotheken und Psychotherapiepraxen, Dokumente wie Befunde, Arztbriefe oder einen elektronischen Medikationsplan in der ePA ablegen.
Gibt es Vorbehalte gegenüber der elektronischen Patientenakte?
Bisherige Ansätze, eine elektronische Patientenakte „für alle“ einzuführen, scheiterten. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich und liegen vor allem an den besonderen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Ein Problem ergab sich zum Beispiel allein durch die Finanzierung, denn die ersten ePAs wurden von der Industrie entwickelt und angeboten. Sie sahen aber oft eine Refinanzierung durch die Versicherten vor, was diese in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht gewohnt waren. Hinzu kam die Tatsache, dass die Befüllung der ePA mit medizinischen Daten für die Ärztinnen und Ärzte nicht monetär vergütet wurde, was nachvollziehbarerweise zu einer Ablehnung führte. Darüber hinaus waren notwendige Technologien, wie flächendeckende Internetbreitbandverbindungen der niedergelassenen Arztpraxen und Smartphones für die Masse der Versicherten vor zehn oder fünfzehn Jahren weder weit genug verbreitet noch ausgereift genug.
Die flächendeckende Einführung der ePA sollte daher von der Selbstverwaltung organisiert werden und war damit seit ihrer Gründung 2005 Aufgabe der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin. Die gematik hatte jedoch zu Beginn ein strukturelles Problem, das erst ab 2018 mit der Ernennung von Jens Spahn zum Gesundheitsminister abgebaut wurde.
Auch aktuell gibt es von Seiten der Ärzteschaft noch Einwände in Bezug auf eine patientengeführte ePA. So pflegen Ärztinnen und Ärzte bereits ihre eigene Patientenakte und sind nicht immer begeistert von der Vorstellung, diese zu teilen. Ein weiterer Grund, der immer noch intensiv diskutiert wird, ist die Datenhoheit über die ePA. Denn Versicherte haben das Recht, für sie schambehaftete Gesundheitsdaten und Medikamente eigenhändig auszublenden oder erst gar nicht aufzunehmen. Somit fehlen den Behandelnden im Ernstfall wichtige Informationen. Doch diese Diskussion ist mittlerweile zu Gunsten der Datenhoheit der Versicherten entschieden und bedarf daher sicherlich einer größeren Aufklärungsarbeit durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, damit die Versicherten ihnen gegenüber vollständige und richtige Angaben zu ihrer Medikamentenhistorie machen.
Wie werden Patientendaten heute gespeichert?
Momentan werden bei einem Arztbesuch alle gesammelten Daten in der Praxis in einer Papierakte abgelegt beziehungsweise auf einem lokalen Computer gespeichert. Patientinnen und Patienten selbst erhalten ihre Behandlungsdaten entweder nicht oder nur in Papierform ausgehändigt und können diese zuhause abheften.
Gleichzeitig erheben sehr viele Menschen bereits täglich Gesundheitsdaten in ihrem Alltag, indem sie ein Fitnessarmband oder eine Smartwatch tragen, die Puls, Bewegung und Ruhedaten messen. Doch diese Daten verschwinden meist direkt nach ihrer Erhebung oder werden nur beim jeweiligen Diensteanbieter gespeichert und können von den Nutzenden meist nicht weiterverwendet werden. Medizinisch ausgewertet werden privat erhobene Gesundheitsdaten daher in der Regel nicht.
Wie nutze ich meine elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte wird als App auf dem Smartphone oder Tablet genutzt. Wer kein Smartphone besitzt, kann aber trotzdem eine ePA nutzen. Diese wird dann von der Krankenkasse verwaltet und gepflegt und der Zugriff erfolgt nur beim Besuch von Praxis, Apotheke oder Krankenhaus durch die jeweiligen Heilberufsangehörigen. Die Versicherten müssen ihre ePA mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entweder über eine PIN oder über die Zwei-Faktor-Authentifizierung der Krankenkasse freischalten. Durch diese Hürde werden vermutlich nicht direkt alle der mehr als 73 Millionen gesetzlich Versicherten die ePA nutzen.
Was ist eigentlich der Nutzen einer elektronischen Patientenakte?
Mit einer ePA lassen sich beispielsweise doppelte, für den Körper belastende Untersuchungen wie Röntgen, CT und MRT vermeiden, wenn bei einem Besuch in einer neuen Arztpraxis elektronisch die aktuellen Bilder vorgezeigt werden. Ein weiterer Aspekt ist der schnelle und einfache Abgleich historischer Gesundheitsdaten (z. B. der Arzneimittelhistorie) mit neuen medizinischen Informationen. So lassen sich Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermeiden und bieten dadurch allen Beteiligten mehr Sicherheit.
Da die ePA in Stufen eingeführt wird, zeigt sich ihr voller Nutzen erst im Laufe der Zeit. Ein deutlicher Vorteil, den viele Menschen in ihrem täglichen Leben direkt mitbekommen würden, wäre zum Beispiel, wenn auch privat erhobene E-Health Daten wie von einer Smartwatch in der ePA abgelegt und ausgewertet werden könnten.
Wann kommt die ePA?
Die ePA wird nicht direkt alle Funktionen beinhalten. Zum 1. Januar 2021 wurde die ePA zunächst in ausgewiesenen Testregionen eingeführt. Seit Juli 2021 müssen alle Arztpraxen in der Lage sein, eine ePA zu befüllen. Falls nicht, drohen ihnen Sanktionen. Damit Praxen und Apotheken auf die ePA zugreifen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf die Daten erhalten.
Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig, seit Januar 2021 bieten die Krankenkassen den Versicherten die Nutzung an. Im ersten Schritt können zum Beispiel Notfalldaten, Arztbriefe und der Medikationsplan darin gespeichert werden. Seit 2022 können darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft digital abrufbar sein. Außerdem erhalten auch weitere Gruppen – wie aus Pflegeberufen – Zugriff und es wird ein genaueres Berechtigungskonzept eingeführt. Mit letzterem können die Versicherten ihre ePA-Daten für verschiedene Zugriffsberechtigte unterschiedlich freigeben.
Fazit
Die freiwillige, patientengeführte ePA bringt viele Vorteile mit sich, führt aber auf Seiten der Anwendenden auch zu Unsicherheiten, die vor allem den Datenschutz hochsensibler Gesundheitsinformationen betreffen. Für alle Beteiligten ist es wichtig zu wissen, dass nur sie selbst jederzeit ihre ePA einsehen und die Inhalte aktiv verwalten – also auch löschen – können. Außerdem entscheidet jeder selbst, wer Zugriff auf die gespeicherten Medizindaten hat.
Veröffentlicht am: 30.03.2021
Letzte Aktualisierung: 28.02.2024
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Quellen
[1] Clifford Chance. Die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept – gelingt so der notwendige Fortschritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens? https://www.cliffordchance.com/content/dam/cliffordchance/briefings/2020/02/Die-elektronische-Patientenakte-und-das-elektronische-Rezept%E2%80%93gelingt-so-der-notwendige-Fortschritt-bei-der-Digitalisierung-des-Gesundheitswesens.pdf
[2] Techniker Krankenkasse. Was kann ich in meiner elektronischen Patientenakte speichern? (5/10). https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/pflichtinformationen-zur-epa/daten-in-der-elektronischen-patientenakte-speichern-2097714
[3] Bundesministerium für Gesundheit. Die elektronische Patientenakte (ePA). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
[4] Techniker Krankenkasse. Was wird mit meiner elektronischen Patientenakte in Zukunft außerdem möglich sein? (10/10). https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe/pflichtinformationen-zur-epa/moeglichkeiten-der-elektronischen-patientenakte-in-zukunft-2097720
[5] gematik. Die elektronische Patientenakte (ePA). https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
[6] Deutsche Apotheker Zeitung DAZ.online. „Weder Digitalisierung an sich noch die Modernisierung der Telematikinfrastruktur lassen sich staatlich orchestrieren“. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/04/weder-digitalisierung-an-sich-noch-die-modernisierung-der-telematikinfrastruktur-lassen-sich-staatlich-orchestrieren
[7] Verbraucherzentrale. Elektronische Patientenakte (ePA): Ihre digitale Gesundheitsakte. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-ihre-digitale-gesundheitsakte-57223