Eine Reha kann die Leistungsfähigkeit erhalten

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Zusammenfassung
Eine Reha ist eine Maßnahme, die dazu dient, den gesundheitlichen Normalzustand wieder herzustellen oder zu erlernen, beispielsweise nach einer eingetretenen Behinderung oder mit den körperlichen Veränderungen im privaten und beruflichen Alltag umzugehen. Mögliche Gründe für einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik können eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder eine Suchterkrankung sein. Es gibt verschiedene Kostenträger, welche für die Reha aufkommen können.
Was ist eine Reha?
Das Wort Reha ist die Abkürzung für Rehabilitation, stammt aus dem Lateinischen und wird oft im medizinischen Bereich verwendet. Dann ist von verschiedenen therapeutischen Maßnahmen die Rede, die dazu dienen sollen, entweder die Gesundheit wiederherzustellen oder die betroffene Person im Umgang mit einer neuen Lebenssituation zu unterstützen. Dies geschieht in bestimmten Kliniken, die oft auf eine Form der Reha spezialisiert sind, beispielsweise:
- Die Allgemeinmedizinische
- Für Kinder und Jugendliche
- Bei oder nach Krebs- (onkologischen) Erkrankungen
- Bei Suchterkrankungen
- Für die berufliche Wiedereingliederung
- Für die Nachsorge
- Zur Vorsorge (z.B. Eltern-Kind-Kur) oder Stärkung der Gesundheit
- Für psychische Erkrankungen
Die Reha-Angebote werden von verschiedenen Kostenträgern übernommen und richten sich an alle Menschen, die durch schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle mit erheblichen körperlichen Einschränkungen (Handicaps) leben. Auch Personen mit einer angeborenen körperlichen Beeinträchtigung, mit psychischen Erkrankungen und einer Drogen- beziehungsweise Alkoholsucht finden im Rahmen eines Reha-Aufenthaltes Unterstützung und Behandlung.
Das Ziel einer Reha ist es immer, die jeweiligen Beschwerden zu lindern oder zu beheben und – wenn nötig – den Menschen den Umgang mit Hilfsmitteln näher zu bringen. So sollen sie für den neuen, veränderten Alltag nach oder trotz einer Erkrankung beziehungsweise einem Unfall mit möglicherweise dauerhaften Folgen wie einer Behinderung gestärkt werden.
Eine Reha-Behandlung kann je nach Bedarf oder Angebot stationär oder auch ganztägig ambulant in Anspruch genommen werden. Sie dauert in der Regel etwa drei Wochen, lässt sich gegebenenfalls aber auch verlängern oder verkürzen. Letzteres kommt infrage, wenn das Behandlungsziel früher eingetreten ist oder wenn sich keine Besserung abzeichnet. Eine Reha muss beantragt werden. Am besten geschieht dies im Vorfeld einer geplanten Operation oder Behandlung, zum Beispiel einer Chemotherapie. So ist sichergestellt, dass sich die Reha so bald wie möglich an die Behandlung anschließt.
Rehabilitation: Wer bekommt den Antrag?
Ist eine Reha nötig, dann müssen Betroffene den Antrag dafür selbst stellen. Als Empfänger kommen verschiedene Kostenträger infrage, wie beispielsweise die eigene Krankenkasse. Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen einen Anspruch auf Kostenübernahme, dazu zählen auch Ehepartner, mitversicherte Kinder oder Rentner. Jedoch übernimmt sie die Kosten nur, wenn sie in dem jeweiligen Fall für die Person zuständig ist. So ist die Rentenversicherung in erster Linie für Arbeitnehmer zuständig, bei denen die Erkrankung oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt. Allerdings muss sich keine versicherte Person darüber Gedanken machen, ob der Antrag den richtigen Kostenträger erreicht: Ist die Rentenversicherung zuständig, leitet die Krankenkasse den Antrag an diese weiter. Bei einer Anschlussreha direkt nach einem Klinikaufenthalt stellt der Sozialdienst des Krankenhauses in der Regel den Antrag.
Welche Voraussetzung gilt für eine Reha?
Eine Reha erhalten nur die Menschen, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Wesentlichen:
- Rehabilitationsbedürftigkeit: Dieser Punkt ist erfüllt, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen (kognitiven) oder seelischen Schädigung auf Dauernicht in der Lage ist, Tätigkeiten des Alltags wie Einkaufen oder Körperpflege ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Ihr Arzt wird Ihnen diesen Punkt bescheinigen.
- Rehabilitationsfähigkeit: Eine Reha eignet sich nur für Menschen, die körperlich oder geistig dazu in der in Lage sind mitzuarbeiten. Motivation und Belastbarkeit wirken sich positiv auf den Erfolg der Behandlung aus.
- Erreichbarkeit des Rehabilitationsziels: In der Regel ist es das Ziel einer Reha, den körperlichen und geistigen Ausgangszustand wieder herzustellen. Je nach Erkrankung kann es allerdings auch das Bestreben sein, an den neuen Alltag angepasste Ersatzstrategien zu erlernen, z. B. den Umgang mit einem Rollstuhl.
Wie wird die Reha durchgeführt?
Die einzelnen Rehamaßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Grund des Aufenthaltes. Möglich sind dabei:
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Koordinationstraining
- Ausdauersport
- Sprachtraining
- Gymnastik
- Hilfe zur Selbsthilfe, z. B. bei Suchterkrankungen
Wer trägt die Kosten für die Reha?
Ist eine Reha nötig, dann müssen Betroffene den Antrag dafür selbst stellen. Als Empfänger kommen verschiedene Kostenträger infrage, wie beispielsweise
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Deutsche Rentenversicherung,
- die Unfallversicherung,
- die Pflegeversicherung,
- die verschiedenen Träger der Kriegsopferversorgung,
- die Alterssicherung der Landwirte,
- das Jugendamt oder
- das Sozialamt.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt grundsätzlich allen Versicherten die Reha, solange kein anderer Kostenträger infrage kommt. So übernimmt sie die Kosten beispielsweise für Rentner, mitversicherte Kinder oder Ehepartner. Für Arbeitnehmer jedoch ist in erster Linie die Rentenversicherung zuständig, wenn die Erkrankung oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen oder bedrohen.
Gut zu wissen:
Nimmt ein Arbeitnehmer eine Reha in Anspruch, fällt er für mindestens drei Arbeitswochen aus. In dieser Zeit sichert ein Übergangsgeld ihn und seine Familie finanziell ab. Dieses beträgt etwa 80 Prozent des Bruttogehalts, aber maximal das Nettoarbeitsentgelt. Wenn ein pflegebedürftiges Familienmitglied oder Kind mit im Haushalt leben, beträgt das Übergangsgeld 68 oder 75 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Zudem können bei Bedarf die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden.
Neben den Kosten für den eigentlichen Reha-Aufenthalt übernimmt die Deutsche Rentenversicherung häufig auch andere Kosten, zum Beispiel:
- Technische und persönliche Hilfsmittel bei Handicaps, um eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten oder um die Sicherheit auf dem Weg zum und am Arbeitsplatz zu erhöhen.
- Eine Kraftfahrzeughilfe, um beispielsweise das vorhandene oder neue Auto behindertengerecht auszustatten.
- Hilfe zur beruflichen Wiedereingliederung: Dazu zählen Unterstützung bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle, der Sicherung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Lohnzahlung, der Kostenübernahme für einen Umzug in eine neue Stadt oder die Arbeitskleidung, wenn diese nicht vom Arbeitgeber gestellt werden muss.
- Wohnungshilfen, um die Wohnung beispielsweise behindertengerecht auszustatten.
- Eine Arbeitsassistenz, welche die betroffene Person nach deren Anweisung im privaten wie auch beruflichen Bereich unterstützt.
Privat Versicherte (z.B. Selbstständige) haben im Normalfall keinen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme einer Reha. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten aber, dies sollte im Versicherungsvertrag nachgesehen oder bei der Versicherung nachgefragt werden.
Welche Risiken bestehen bei einer Reha?
Das Ziel einer Reha ist es immer, den gesundheitlichen Ausgangszustand zu erreichen oder dem betroffenen Menschen zu ermöglichen, sich an die neue Situation anzupassen. Dafür ist es wichtig, das Ziel für jede einzelne Person realistisch einzuschätzen. Bleibt der gewünschte Erfolg aus, kann dies die Psyche, die Fähigkeit zu arbeiten und aktiv an den schönen Dingen im Leben teilzuhaben einschränken und die Lebensqualität negativ beeinflussen. Auch die Bereitschaft der betroffenen Person zur aktiven Mitarbeit ist hier wichtig.
Veröffentlicht am: 13.03.2024
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Quellen
[1] Deutsche Rentenversicherung. Rehabilitation. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/reha_node.html
[2] Verbraucherzentrale.de: Reha: Wie sie eine medizinische Rehabilitation beantragen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/reha-wie-sie-eine-medizinische-rehabilitation-beantragen-35246
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