Testphase für Krankenhäuser: das E-Rezept im Entlassmanagement

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E-Rezept in Krankenhäuser
Während die Ausstellung elektronischer Rezepte (E-Rezepte) seit Januar 2024 in den niedergelassenen Praxen Pflicht ist, befinden sich die Krankenhäuser mitten in der bundesweiten Testphase. Das erste E-Rezept stellte das Sana Klinikum in Lichtenberg im Februar 2022 aus.
In den ärztlichen Praxen gehört das Ausstellen der E-Rezepte bereits zum Arbeitsalltag. Mittlerweile läuft die Testphase für das E-Rezept auch in den Krankenhäusern. Wichtig für diese neue Technologie ist, dass alle Beteiligten in dieser Phase eng zusammenarbeiten: die Krankenhäuser sowie die Softwareanbieter für die Krankenhauskommunikations- und die Abrechnungssysteme. Nur so lässt sich das volle Potenzial des E-Rezepts als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) besonders im Hinblick auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie die Wirtschaftlichkeit ausschöpfen.
Kliniken sind bis zum 1. Januar 2025 noch nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch zur Verfügung zu stellen. Zukünftig aber werden die Ambulanzen der Krankenhäuser in die Pflicht genommen, ausschließlich E-Rezepte zu erstellen. Außerdem sind die Entlassrezepte nach stationärem Aufenthalt als E-Rezepte an die Patientinnen und Patienten abzugeben. Davon ausgenommen sind stationsinterne Bereiche.
E-Rezept: Testphase in Krankenhäusern läuft
Das erste E-Rezept stellte das Sana Klinikum in Lichtenberg im Februar 2022 aus. Dies war möglich, nachdem das Klinikum mit Noventi Health SE (Anbieter für verschiedene Software Lösungen im Gesundheitswesen) und Cerner (Anbieter eines Krankenhausinformationssystems [KIS]) ein Modul für die Ausstellung des E-Rezepts in das hauseigene KIS integriert hatte.
Die Testphase gibt Kliniken und Softwarefirmen die Gelegenheit dazu, das E-Rezept intensiv zu nutzen, Erfahrungen zu sammeln und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. Die Firma Cerner plant, das Modul schrittweise in die KIS-Systeme weiterer Großkunden wie Universitäts- und weiteren Partnerkliniken zu integrieren.
Das E-Rezept bietet sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Krankenhäuser Vorteile. So beispielsweise im Entlassmanagement. Das in diesem Rahmen ausgestellte E-Rezept überbrückt die Zeit, wenn zwischen der Entlassung und dem Besuch in der ärztlichen Praxis eine Fortführung der medikamentösen Behandlung erforderlich ist. Die Krankenversicherten leiten es über das Smartphone, die elektronische Gesundheitskarte (eGk) oder als Papierausdruck an die Wunschapotheke weiter. Bei Bedarf kann das Medikament sogar oftmals über einen Botendienst direkt nach Hause geliefert werden.
Anders als ein Papierrezept kann das E-Rezept zudem nicht verloren gehen – auch wenn der zweidimensionale Code auf Papier ausgedruckt wurde, weil beispielsweise die E-Rezept-App nicht genutzt werden kann. Der Grund dafür ist, dass sich das E-Rezept sicher auf den Servern der Telematikinfrastruktur speichern lässt. Bei Verlust lässt sich dieses von hier wieder abrufen.
Erhöhte Therapiesicherheit durch E-Rezept
Das E-Rezept erhöht auch die Therapiesicherheit für Patientinnen und Patienten, deren Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Speicherung von der behandelnden Praxis durchgeführt wurde. Auf dem elektronischen Medikationsplan (eMP) haben alle einen Anspruch, die einen Monat oder länger mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen, zum Beispiel Blutverdünner oder Antidiabetika.
Zwischen dem eMP und dem E-Rezept besteht innerhalb der Telematikinfrastruktur eine Verknüpfung, die dabei hilft, eine Fehlmedikation aufzudecken und diese zu vermeiden. Das heißt, dass bei der ärztlichen Verschreibung eventuell nötige medikamentöse Anpassungen direkt im eMP vorgenommen werden können oder sich gegebenenfalls mit den anderen behandelnden Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht werden kann.
E-Rezept: Fokus auf pharmazeutische Beratung
Für Apotheken ist das E-Rezept im Entlassmanagement gleich doppelt praktisch. Zum einen, weil die elektronische Verordnung ohne handschriftliche Zusatzinformationen ausgestellt wird, somit sind weniger Fehlinterpretationen möglich. Dadurch ersparen E-Rezepte den Mitarbeitern der Apotheken und der Krankenhäuser Zeit, da mögliche Missverständnisse oder Fragen telefonisch abzuklären sind. Zum anderen reduzieren E-Rezepte auch Kosten, da die verwendeten Medikamente ohne aufwändige Korrekturschleifen gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden können: Das bedeutet, dass mit dem elektronischen Rezept im Entlassmanagement auch die Wahrscheinlichkeit dafür sinkt, dass die Krankenkasse die Erstattung eines Arzneimittels verweigert (Retaxation).
Da die zusätzlichen Arbeitsschritte wegfallen, steht den Fachkräften in den Apotheken mehr Zeit zur Verfügung, um sich auf die Kernkompetenz zu fokussieren: die pharmazeutische Beratung.
Fazit
Das E-Rezept im Entlassmanagement bietet verschiedene Vorteile: Für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiter medikamentös behandelt werden müssen, erleichtert und sichert es bis zum Arztbesuch die fortlaufende Therapie. Für die Fachkräfte in Apotheken und Krankenhäusern bedeutet das E-Rezept eine Zeitersparnis und einen Schutz vor unwirtschaftlichen Retaxationen.
Veröffentlicht am: 21.12.2022
Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
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Quellen
[1] gematik.de: Pressemitteilung: Krankenhaus mit erstem elektronischen (Entlass-)Rezept. Stand: 17.02.2022. https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-krankenhaus-mit-erstem-elektronischen-entlass-rezept
[2] gematik.de. Das E-Rezept für Deutschland. https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
[3] EHEALTHCOM.de. Pressemitteilung: Noventi rechnet erstes elektronisches Entlassrezept ab. Stand: 25.02.2022. https://e-health-com.de/details-unternehmensnews/noventi-rechnet-erstes-elektronisches-entlassrezept-ab/
[4] gesundbund.de: Der elektronische Medikationsplan (eMP). https://gesund.bund.de/elektronischer-medikationsplan-emp#auf-einen-blick
[5] Digitales Gesundheitswesen. Das elektronische Rezept (E-Rezept). https://magazin.digitales-gesundheitswesen.de/das-elektronische-rezept-e-rezept/
[6] Ärzteblatt. Ausnahmen bei Pflicht zum E-Rezept vorgesehen. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/147969/Ausnahmen-bei-Pflicht-zum-E-Rezept-vorgesehen