Der digitale Impfpass

Schnelleinstieg in unsere Themen
Zusammenfassung
Seit dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) im Rahmen des Projekts „ePA für alle“ automatisch allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht widersprechen. Der digitale Impfpass ist ein Bestandteil der ePA. Diese Anwendung ist freiwillig und bietet viele Vorteile – dennoch bleibt der alte Impfausweis der WHO für internationale Reisen weiterhin gültig.
Der digitale Impfpass wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) entwickelt und setzt sich aus allen Impfdokumenten zusammen, die in die elektronische Patientenakte ePA hochgeladen wurden. Mit dem elektronischen Impfpass lassen sich somit in der ePA Impfdaten mit Gesundheitsinformationen aus allen Bereichen zusammenführen und auf einen Blick erfassen. Stehen ein Impftermin oder eine andere Behandlung an, kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin so eventuelle chronische Krankheiten, Allergien oder durchgestandene Infektionskrankheiten berücksichtigen und Sie somit optimal versorgen. Die Nutzung des digitalen Impfpasses innerhalb der ePA bleibt freiwillig.
Digitaler Impfpass als Ergänzung
Der digitale Impfpass verdrängt nicht den gelben, auf den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) basierenden und international anerkannten Impfpass, der somit besonders bei Reisen ins Ausland noch von Bedeutung ist. In Anlehnung an diesen sind auf dem digitalen Impfausweis folgende Informationen gespeichert:
- das Datum der Schutzimpfung,
- die Bezeichnung des Impfstoffes und seine Chargennummer,
- der Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
- der Name der geimpften Person, deren Geburtsdatum,
- der Name und die Anschrift des Arztes oder der Ärztin, der oder die die Schutzimpfung durchgeführt hat, und
- die Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Entscheiden Sie sich dafür, den digitalen Impfausweis in Anspruch zu nehmen, so können Sie diesen in der ärztlichen Praxis anlegen und pflegen lassen. Wird der digitale Impfpass neu angelegt, ist es sinnvoll, den gelben Impfpass mitzubringen, um alle vorangegangenen Impfungen eintragen zu können. Versicherte haben seit 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse Papierdokumente wie den Impfpass digitalisiert. Dies ist zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente möglich.
Wer hat Zugriff auf den digitalen Impfpass?
Sobald Sie die ePA-App von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können Sie von Ihrem Smartphone oder Ihrem Tablet aus Ihre Gesundheitsdaten verwalten. Mit der Einführung der "ePA für alle" haben Versicherte die Möglichkeit, den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten individuell zu steuern. Zugriffsrechte können über die ePA-App der Krankenkasse verwaltet werden. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Zugriff auf die ePA und den digitalen Impfpass einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit entsprechender ePA-Funktionalität. Apotheken haben derzeit keinen Zugriff und sind nicht in die Pflege des digitalen Impfpasses eingebunden.
Digitaler Impfpass: praktisch und sicher
Die Vorteile des digitalen Impfpasses liegen auf der Hand: Auf einen Blick sind die Impfgeschichte und damit auch eventuelle Impflücken sichtbar. Einige Praxisverwaltungssysteme bieten Funktionen zur automatischen Prüfung des Impfstatus und Erinnerungen für bevorstehende Impfungen an. Ob diese Funktionen verfügbar sind, hängt vom jeweiligen System ab. Da heutzutage die Mehrheit der Menschen ein Smartphone besitzt, ist der digitale Impfpass zudem leicht über die App abrufbar und damit stets zur Hand, wenn es nötig ist. Gleichzeitig fungiert die digitale Version als Sicherungskopie für den gelben Impfpass: Geht dieser verloren, lassen sich Dank der standardisierten Dokumentation alle digital gespeicherten und fälschungssicheren Impfdaten in einen neuen papierbasierten Impfpass übertragen. Zudem kommt, dass die ePA in die sichere Telematikinfrastruktur eingebettet ist und die Daten damit gut geschützt sind.
Veröffentlicht am: 16.04.2025
Das könnte Sie auch interessieren
Quellen
[1] Bundesministerium für Gesundheit. (2025). Elektronische Patientenakte (ePA) für alle. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). Der elektronische Impfpass (eImpfpass). https://www.kbv.de/html/e-impfpass.php
[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). Digitalisierung medizinischer Dokumente in der ePA. https://www.kbv.de/html/69298.php